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Gemeinderatssitzung vom 06.10.2020

 

TOP 8:

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Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für den Markt Grassau

 

Zu diesem TOP wurde beschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan zu erarbeiten.

 

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates Seite 7 von 19 vom 06.10.2020:

 

Bezugnehmend auf die mit der Ladung zugestellte Vormerkung des SG 30 informierte der 1. Bürgermeister, dass der rechtswirksame Flächennutzungsplan des Marktes Grassau aus dem Jahr 1983 stammt. Mittlerweile wurden rund 80 Änderungsverfahren und zahlreiche Berichti-gungen gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Gegenüber dem aktuellen Flächennutzungsplan und seinem Entstehungsprozess haben sich die Planungsgrundzüge und Ansprüche laufend weiterentwickelt und stark verändert. Seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein wurde deshalb angeregt, zeitnah den Flächennutzungsplan zu erneuern. 

Auszugsweise wurden dann die wesentlichen Inhalte der Vormerkung vorgetragen. Dargelegt wurde neben der Bedeutung des Flächennutzungsplanes für die künftige Orts- und Siedlungsentwicklung die notwendigen baurechtlichen Verfahrens- und Beteiligungsschritte, wobei Augenmerk auf eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit in verschiedensten Ausgestaltungen zu legen ist. Begleitet werden soll dieser Prozess von einem renommierten Planungsbüro. 

In der folgenden Aussprache kam dann deutlich in mehreren Wortmeldungen der hohe Stellenwert einer zukunftsorientierten Planung zum Ausdruck, die unter Mitwirkung der Bürgerschaft auch eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung haben sollte. In der neuen Planung sind neben der Festlegung langfristiger Wohnraumpotentiale auch Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes, des Verkehrs und der Mobilität sowie eines sparsamen und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Gut Boden zu berücksichtigen. 

Ziel des Marktes Grassau sollte es sein, das Verfahren innerhalb der kommenden fünf Jahre abzuschließen. 

Nach Beendigung der Beratung und Aussprache erging folgender Beschluss:

Die Aufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Grassau wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet. 

Die Verwaltung wird beauftragt zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan mindestens drei Honorarangebote einzuholen.

 

Anwesend: 18; Abstimmungsergebnis: Für: 18 Gegen: 0

 

Die Gemeinderatsmitglieder der UGL Winfried Drost und Mehdi Akbari hoben in Wortbeiträgen hervor, dass aus ihrer Sicht der Flächennutzungsplan eine herausragende Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Grassau hat. Es sollte deshalb, vergleichbar wie bei einem Ortsentwicklungsplan, eine umfassende Beteiligung der Grassauer Bürgerinnen und Bürger angestrebt werden. Vorgeschlagen wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gemeinderates, die sich besonders für diese Arbeit engagieren wollen. Unter anderem sollten aus dieser Gruppe heraus Vorschläge und Aktivitäten geplant werden, um die zukünftige Entwicklung von Grassau unter den zahlreichen Aspekten wie Verkehrsplanung, Bauentwicklung, Entwicklung von Gewerbe und Tourismus, Klimaschutz, Flächenverbrauch, Energieverbrauch u.s.w. in enger Zusammenarbeit mit der Bevölkerung planen zu können. Dies unter der fachlichen Begleitung der mit der Entwicklung des Flächennutzungsplans beauftragten Firma. 

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Leider wurde dieser Vorschlag abgelehnt.

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UGL-Gemeinderäte

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Winfried Drost & Mehi Akbari

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